Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

Erziehung der Kinder gelingt nur, wenn sich alle daran Beteiligten miteinander absprechen und nach Möglichkeit übereinstimmen. Deshalb ist eine gute, vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern eine Grundvoraussetzung für eine gute Schule. Neben Klassenpflegschaft, Elternbeirat und Schulkonferenz als Möglichkeit des Austausches, sind individuelle Eltern- Lehrergespräche sehr wichtig.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist das Kernstück der Elternarbeit. Zur Klassenpflegschaft gehören die Eltern der Schüler der Klasse, sowie die Lehrer, die dort regelmäßig Unterricht erteilen. Das Gremium dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Lehrer und findet in jedem Schulhalbjahr mindestens einmal statt.

Elternbeirat

Elternvertreter und Stellvertreter einer jeden Klasse bilden als gleichberechtigte Mitglieder den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er wird vom Schulleiter über die allgemeine Schulsituation informiert (z.B. Schülerzahlen, Klassenbildung, Lehrerzuweisung, Probleme in der Klasse usw.), ebenso werden Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger erörtert. Bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat zu hören. (SchG § 57)  

Elternbeiratsvorsitzender im Schuljahr 202/22:  Herr Dr. Olaf Ohlhafer,  Herr Björn Müller (Stellvertreter)

 


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie berät alle wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten und muss dazu ihr Einverständnis geben. In der Schulkonferenz sind zu gleichen Teilen Eltern und Lehrkräfte vertreten.  Die  Schulkonferenz kann der Schulleitung und anderen Konferenzen Empfehlungen und Anregungen vorlegen.